1) BLANK&BIEHL ALS VERMITTLUNGSAGENTUR
Ja, du kannst dich natürlich gerne selbst davon überzeugen:
Gesetzliche Grundlagen: Unsere Vermittlungen erfolgen auf Basis der gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB III) sowie der Vermittler-Vergütungsverordnung (VVO), anhand derer sich unsere Vermittlungsprovisionen berechnen.
Kosten:
Die Karteiaufnahme bei der Blank&Biehl GmbH sowie die Anfertigung von Bild- und Ton-Material erfolgt kostenlos, da eine Kostenerhebung zur Erstellung von Fotos zu Castingzwecken nach wie vor jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt.
Transparenz:
Wir trennen in Anfragen, Buchungsbestätigungen und Abrechnungen deiner Gage von der Agenturprovision. Letztere wird direkt mit der buchenden Partei (Auftraggeber) verhandelt und abgerechnet und beeinflusst deine Gage nicht.
Außerdem:
Wir stehen dir stets telefonisch, schriftlich, per eMail oder auch persönlich zur Verfügung! Die benötigten Kontaktinformationen findest auf unseren Webseiten.
Es gibt einige wichtige Punkte, die man bei der Auswahl einer Agentur beachten sollte:
Wie in fast jeder Branche gibt es auch in der Medienbranche Firmen, die ausschließlich an ihrem eigenen Profit interessiert sind. Wir empfehlen, niemals Aufnahmegebühren oder Beiträge (Jahresmitgliedschaften o.ä.) zu zahlen.
Wenn die Agentur Leistungen in Rechnung stellen will, im Vorwege erfragen, wofür die Beträge gezahlt werden und ob sie wieder erstattet bzw. wann sie spätestens verrechnet werden.
Erkundige dich für welche (Einsatz-) Bereiche eine Agentur castet, um späteren „bösen Überraschungen“ (Projekte, mit denen Sie sich nicht identifizieren können, z.B. Pornographie o.ä.) vorzubeugen.
Oft ist es auch von Vorteil, wenn man versucht, die Mitarbeiter/innen einer Agentur bei Gelegenheit einmal persönlich kennen zu lernen.
Agenturen, die nur ihre Postfachadresse preisgeben, sind im seltensten Fall seriös. Frage einfach nach, ob du eventuell einmal persönlich vorbeikommen kannst.
Es gibt Agenturen, die ihren Mitgliedern verbieten, sich auch in die Karteien anderer Agenturen eintragen zu lassen. Überlegen Sie sich sehr gut, ob Sie sich wirklich einschränken lassen wollen! Im übrigen sind „Exklusivverträge“ gem. § 297 Nr. 4 SGB III unwirksam.
Agenturen, die von Minderjährigen Aktaufnahmen anfertigen wollen, handeln rechtswidrig!
Lass dich bei persönlichen Gesprächen nicht in die Enge drängen. Bereite dich gut auf das persönliche Gespräch vor. Stelle Fragen, die dich beschäftigen. Redet ein(e) Mitarbeiter(in) unentwegt auf dich ein, um dich von der Zweckmäßigkeit einer Karteiaufnahme (oder z.B. hoher Gebühren für die Aufnahme, Erstellung von Material oder ‚dringend notwendiger‘ Seminarteilnahmen im Vorwege) zu überzeugen, solltest du das Gespräch beenden. Solchen Agenturen liegt das Wohl der Mitglieder (bzw. die eigentliche Vermittlung) sicherlich nicht so sehr am Herzen.
Traue dich immer, bei Fragen oder Problemen deinen Ansprechpartner in der Agentur zu fragen, und lasse dir alles von ihm möglichst ausführlich erklären.
Vorsicht ist immer dann geboten, wenn eine Agentur sofort professionelle Fotos oder eine sogenannte „Sed-Card“ von dir benötigt und dir gleichzeitig zu diesem Zweck sofort einen Fotografen nennt (oftmals arbeitet die jeweilige Agentur dann mit diesem Fotografen zusammen, und die Fotos sind oftmals sehr teuer).
Verträge solltest du nie sofort unterschreiben, solange du dir den Vertragstext nicht genau durchgelesen und wirklich verstanden hast. Im Zweifelsfall solltest du dich an einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale in deiner Stadt wenden.
Agenturen, die dich zu einem Vertrag drängen oder dir die Unterlagen nicht mitgeben wollen, arbeiten unprofessionell und keineswegs seriös.
2) INFORMATIONEN ZU DEINEN DATEN UND ZUM DATENSCHUTZ
3) INFOS ZUM VERTRAG UND ZUR VERMITTLUNG AN KUNDEN
Wenn du von einem Auftraggeber für eine Produktion ausgewählt worden bist, erhältst du von uns eine Buchungsbestätigung. Diese enthält den Termin, die Uhrzeit und weitere relevante Angaben und muss von dir umgehend (!) unterzeichnet retourniert werden.
Abhängig vom Umfang einer Rolle in einer Produktion werden zum Teil auch nach Absprache individuelle Darstellerverträge erstellt, die dann sowohl von dir als auch von der Produktion unterzeichnet werden.
Grundsätzlich führen unsere Mitarbeiter die Verhandlungen mit dem Auftraggeber.
Wie unsere Auftraggeber hast auch du einen Ansprechpartner in der Agentur, mit dem du alle Fragen und Probleme klären kannst.
Bei den Vermittlungsvereinbarungen handelt es sich um Grundsätze, die ebenfalls Bestandteil der Karteiaufnahme und späteren Vermittlungen sind.
Die Vermittlungsvereinbarungen beinhalten u.a. Haftungsfragen, Vermittlungskonditionen sowie Fragen rund um die Vergütung von einzelnen Aufträgen.
Abhängig von deinem eingereichten Material wirst du ggf. zu einem Casting eingeladen – je umfangreicher und aussagekräftiger dein Material ist, desto besser. Ebenfalls abhängig von den gewünschten Einsatzbereichen wird nicht jeder Bewerber eingeladen. Eventuell wirst du auch erst dann eingeladen, wenn wir dich für eine individuelle Produktion vorschlagen möchten.
Wann und ob es zu einer Vermittlung kommt, kann dir niemand definitiv versprechen – Man weiß nie, welches Profil von einem Auftraggeber als nächstes angefragt wird.
4) CASTINGS
Der Begriff stammt aus dem Englischen („to cast“) und bedeutet „Die Besetzung einer Rolle vornehmen“.
Eine Casting-Agentur übermittelt somit Vorschläge zur Besetzung der Rollen oder Positionen an den Produzenten, Fotografen etc., basierend auf dem Profil das angefragt wird.
Zu unseren „open casts“ (Offene Castings) kannst du natürlich unangemeldet erscheinen. Bitte beachte hierbei zwei Dinge: Durch die offene Form des Castings kann es unter Umständen zu langen Wartezeiten kommen – je nachdem, wie viele Bewerber sich entschließen, zu einem „open cast“ zu kommen. Zweitens ist das „open cast“ hauptsächlich für Personen gedacht, die noch nicht in unserer Kartei sind. Wenn du bereits bei der Blank&Biehl GmbH bist, ist ein Besuch auf einem „open cast“ nur dann sinnvoll, wenn du deine Unterlagen aktualisieren musst/willst (Haarveränderung, Gewichtsveränderung, Größenänderung etc.).
Es ist wenig effektiv, außerhalb eines Offenen Castings oder generell unangemeldet unsere Studios aufzusuchen, um sich bei uns vorzustellen. Die Wahrscheinlichkeit, dass unsere MitarbeiterInnen dir die notwendige Aufmerksamkeit schenken können, ist erfahrungsgemäß während laufender Produktionen und Besetzungen gering. Bitte informiere dich über kommende „open cast“-Termine oder bewirb dich zunächst mit unserem Fragebogen per Online-Bewerbung.
Ein Casting findet in erster Linie statt, damit die Casting-Teams dich bzw. dein Talent und dein Können kennenlernen. Zunächst erstellen wir auf solchen Castings Bildmaterial. Für den Bereich Film/TV werden gegebenenfalls Aufnahmen von dir gemacht. Dazu solltest du einen Text deiner Wahl vorbereiten und während des Castings vorsprechen. Dieses Material wird digitalisiert und archiviert, bis es zu einer Anfrage kommt, die auf dein Profil passt. Dann wird das Material in der Regel für den Auftraggeber zur Ansicht vorbereitet. Fast noch ausschlaggebender als die Performance vor der Kamera ist das persönliche Gespräch, das du mit der jeweiligen Studioleitung führen wirst.
Wirst du bereits für eine konkrete Produktion gecastet, richten sich die Anforderungen nach den Vorgaben unseres Auftraggebers.
Wenn du zu einem Casting eingeladen werden solltest, werden sich unsere Mitarbeiter telefonisch an dich wenden. Wir sind immer darum bemüht, dir einen Standort anzubieten, der sich möglichst nah an deinem Wohnort befindet. Aus Organisations- und Kostengründen können wir Castings allerdings nicht in jeder Kleinstadt durchführen. Die Entscheidung, ob du unter Umständen auch einen längeren Anfahrtsweg in Kauf nimmst, bleibt dir letztendlich selbst überlassen. Die Kosten für die Anreise werden nicht von der Agentur übernommen. Dieses ist in der Regel anders, wenn du von einem Auftraggeber in die engere Auswahl für ein Projekt gelangst und er zum Beispiel ein spezielleres Casting durchführen möchte. In solchen Fällen werden die Anfahrtskosten oft übernommen.
Wenn du an einem Casting teilnehmen sollst, werden dich unsere Teams hierzu persönlich einladen.
Darüber hinaus finden gelegentlich offene Castings statt, an denen alle Interessenten teilnehmen können. Über diese Termine geben wir dir im Email-Newsletter Bescheid.
5) VORAUSSETZUNGEN FÜR BEWERBER
Für viele Agenturen existieren dieser Begriff als solcher schon gar nicht mehr. Es hängt ganz davon ab, für welchen Bereich du dich bewirbst bzw. dich qualifizieren möchtest. Weshalb sollte der Sprecher einer Rundfunkwerbung aussehen wie ein ‚Top-Model‘? Und weshalb gibt es Kataloge mit „Mode für Mollige“ ? Oder haben Sie schon einen Spielfilm gesehen, in dem alle Schauspieler schlank, 1,85 m groß und wunderschön waren?
Lasse dich nicht von Klischees oder den Idealen irritieren. Als Casting-Agentur können wir heute nie wissen, welcher Typ morgen gesucht wird. Vielleicht will schon morgen einer unserer Auftraggeber genau dich für seinen Werbespot, für seinen Film, oder für seine Serie haben.
Oftmals wird den Agenturen die Frage gestellt, ob nicht auch die Möglichkeit besteht, Kleinkinder in die Kartei aufnehmen zu lassen. Dieses wird von den Agenturen auf die verschiedenste Weise gehandhabt: Einige nehmen sowohl Erwachsene als auch Kinder in ihre Kartei auf. Bei anderen wiederum ist eine Karteiaufnahme abhängig von der Volljährigkeit der Bewerber. Allerdings gibt es Castingagenturen, die sich auf die Vermittlung von Kleinkindern spezialisiert haben (Adressen finden Sie z.B. im Internet).
Des weiteren stellt sich die Frage, in welchen Bereichen die Kinder eingesetzt werden können.
Generell ist der Einsatzbereich analog zu dem der Erwachsenen gelagert, folglich können Kinder ebenso für Modeaufnahmen posieren, als auch im Bereich der TV-Werbung arbeiten. Dabei sollte immer bedacht werden, dass das Wohl und der Spaß des Kindes im Vordergrund steht. Eltern sollten sich bereits im Vorwege mit der Agentur darüber verständigen, dass bei etwaigen Aufträgen ebenfalls ein Elternteil als Begleitperson zu der jeweiligen Location/Set mitreisen sollte.
Die Blank&Biehl GmbH nimmt auch Kinder in die Kartei auf, weist allerdings darauf hin, dass durch die weit gefächerten Anfragen an unsere Agentur nicht so häufig in diesem Bereich gecastet wird. Darüber hinaus behalten wir uns vor, von einer Karteiaufnahme abzusehen, wenn deutlich wird, dass eine Arbeit vor der Kamera nicht im Interesse des Kindes liegt (Scheu vor fremden Menschen, Unbehagen aufgrund der Scheinwerfer oder der Gesamtsituation vor Ort).
6) BILDMATERIAL
Fotos sind für uns natürlich sehr sinnvoll, damit wir und der Kunde später wissen, in welche Rolle du passen könntest.
Die Fotos müssen nicht professionell erstellt worden sein, dennoch gilt generell der Grundsatz der Qualität, nicht der Quantität. Daher empfiehlt es sich, bei Verfügbarkeit eine größere Auswahl an Fotos einzusenden (bitte nicht mehr als 10 Bilder); Unsere Teams benötigen für deine Unterlagen mindestens zwei aktuelle Fotos, idealerweise ein Ganzkörperfoto und ein Portraitfoto, die so aktuell wie möglich sind. Bitte keine Gruppenfotos einsenden.
Hier einige positive bzw. negative Beispiele wie gutes und schlechtes Bildmaterial aussehen kann:
Grösse / Einstellung
Die Portrait- und Ganzkörperaufnahmen müssen hochkant aufgenommen worden sein. Auf einem Portraitfoto der Größe 10 x 15 cm sollte der Kopf in etwa einen Durchmesser von 5 – 8 cm haben (siehe Beispiele 01/02). Wenn das Gesicht sehr viel größer abgebildet ist, wird zu viel vom gesamten Kopf abgeschnitten, bei einer kleineren Abbildung wird es undeutlich und nicht erkennbar. Unsere Teams und unsere Auftraggeber wollen ausschließlich den Bewerber sehen und erkennen, nicht den Hintergrund. Also auch bei Ganzkörperaufnahmen darauf achten, dass das Bild „ausgefüllt“ (nicht zu viel Hintergrund), aber trotzdem nichts „abgeschnitten“ ist (z.B. Füße oder Haare).
Das Bildmaterial sollte die Größe von 10 x 15 cm nicht unterschreiten, da das Gesicht dann nicht mehr gut zu erkennen ist. Absolut ‚verboten‘ sind Passbilder! Digitales Bildmaterial von einer Kamera bitte nicht bearbeiten oder verkleinern.
Wenn du Bilder einscannst, um Sie uns in digitalem Format zu senden, scanne die Bilder mit einer Auflösung zwischen 300 dpi und 600 dpi bei einer Mindestgröße von 10 x 15 cm möglichst in einem unkomprimierten Format (.tif oder .bmp). Alles, was kleiner oder größer gescannt wird, ist für unsere Teams unbrauchbar. Bitte achte beim scannen darauf, dass die Bilder gerade auf dem Scanner liegen und nicht zu viel Rand mitgescannt wird, und dass das Bildmaterial sowie das Auflagenglas des Scanners sauber und staubfrei sind.
Bilder in einer Word-Datei, Videodatei oder einer Adobe Acrobat-Datei sind nur schwer herauszukopieren und zu umständlich zum Bearbeiten für das Team. Außerdem wird hierdurch die Qualität der Bilder reduziert.
Belichtung
Künstlerisch angehauchtes Material hebt in erster Linie das Können (oder Nicht-Können) deines Fotografen hervor, es geht bei der Aufnahme in eine Casting-Agentur aber um dich! Du musst erkennbar sein – das heisst, nicht zu hell und nicht zu dunkel. Auch Schattenspiele sind bei einem normalen Portraitfoto verboten.
Solltest du zusätzlich über solches Material verfügen, freuen sich unsere Teams darüber, wenn du auch davon Bilder mitschickst. So kannst du unseren Teams evtl. weitere Facetten deines Aussehens verdeutlichen, die auf einem normalen Foto nicht herauskommen. In erster Linie benötigen unsere Teams von dir aber zwei ganz normale Fotos.
Posen
Neben den beiden in jedem Fall geforderten Aufnahmen (Portrait und Ganzkörperaufnahme), ist es von Vorteil, wenn du weiteres Material von dir mit dem Fragebogen hochlädst. Das Portrait sowie die Ganzkörperaufnahme (beide im Hochformat) sollten dich bzw. dein Gesicht relativ frontal und in Gänze zeigen: keine Profilaufnahmen, keine Ausschnitte des Gesichtes, nicht deinen Körper von hinten oder dein Gesicht seitlich, keine extremen Perspektiven (also von sehr weit oben oder von sehr weit unten) und keine Spielereien z.B. über einen Spiegel fotografiert. Auf dem Portrait ist es wichtig dass du lächelst, nichts vor dem Gesicht ist, und dass die Augen offen sind. Die Ganzkörperaufnahme muss in einer stehenden Pose aufgenommen werden, möglichst frontal zur Kamera. Wenn du auf der Ganzkörperaufnahme nicht lächelst, ist dies in Ordnung, aber auch hier solltest du in die Kamera gucken.
Weiteres Material darf von den Vorgaben für die ersten beiden Fotos abweichen und dich in einer „künstlerischen“ Pose zeigen. Hier kannst du zum Beispiel blättere in Magazine schauen und dir Posen raussuchen, die dir gefallen. Auf diesen Bildern ist Lächeln nicht unbedingt erforderlich, dennoch solltest du auf deinen Ausdruck achten und das Gesicht nicht verstecken. Hier sind auch oben erwähnte „Spielereien“ mit Requisiten etc. erlaubt.
Weitere Fehler
Auf keinen Fall sollten auf den Fotos andere Personen als Du zu sehen sein. Unsere Teams wissen erstens nicht, welche der Personen du bist, zweitens sind solche Bilder meistens von der Einstellung her zu klein und man kann dich nicht gut genug erkennen.
Die ersten beiden Bilder müssen unbedingt in Farbe sein. Schwarz/weiß Bilder sind als weiteres Material auch erlaubt, aber auf den ersten beiden Bildern wollen unsere Teams dich so sehen, wie du in Natura bist. Die Farbveränderung kann viel wegnehmen von eventuellen „Makeln“. Vielleicht sind es aber gerade diese Makel, die ein Auftraggeber sucht. Schummle nicht bei deinen Bewerbungsbildern!
Wir müssen uns darauf verlassen, dass das Bildmaterial der Realität entspricht. Auch eine Bearbeitung mit einem Fotoprogramm sollte nicht stattfinden, weil man auch damit viele Details wegnehmen kann.
Es wäre schließlich schade, wenn eine eigentlich erfolgreiche Vermittlung durch digitale Veränderungen deines Aussehens doch nicht klappt.
Die „Sed-Card“ gilt als die Visitenkarte von Künstlern oder Modellen und soll potentiellen Auftraggebern kurz und präzise Aufschluss über die Vielseitigkeit und Verwandlungsfähigkeit geben. Sie enthält neben den wichtigsten persönlichen Daten auch aussagekräftiges Bildmaterial und gegebenenfalls Referenzen vorangegangener Aufträge. Sie besteht in der Regel aus ein oder zwei Seiten. Schwerpunkte liegen dabei in der Qualität der Fotos und Referenzen sowie in der Druckqualität.
Mittlerweile werden jedoch überwiegend digitale Sedcards versandt, die sich inhaltlich nicht unbedingt von den gedruckten Varianten unterscheiden. Die digitale Variante ist eine kostengünstigere Form, wobei auch hier die Kosten für die grafische Gestaltung nicht unterschätzt werden dürfen.
Grundsätzlich ist es jedoch für Brancheneinsteiger in der ersten Zeit nicht zwingend notwendig, über eine „Sed-Card“ zu verfügen; genauso kann/sollte diese in seriösen Agenturen nie als Aufnahmekriterium gelten.<br
Nein! Deine Daten und Bilder werden durch uns nicht im Internet veröffentlicht.
Sie werden ausschließlich intern verwendet sowie für die Weitervermittlung an Kunden.
7) KOSTEN-/GEHALTSFRAGEN
8) WEITERES
Unsere Teams sind unter den angegebenen Rufnummern (Homepage-Menü „Kontakt“) erreichbar.
Folgende Dinge sind bei einem Dreh zu beachten:
- Dein Video sollte inklusive deiner Vorstellung nicht länger als 2-3 Minutenlang sein.
- Bitte nimm dein Video im Querformatund einer guten Qualität auf.
- Bitte achte darauf, dass keine Musik oder lauten Geräuscheim Hintergrund zu hören sind.
- Nimm dich im Sitzen oder Stehen auf – wie es für dich am bequemsten ist. Versuche aber wackeln der Kamera zu vermeiden, denn du musst gut zu sehen und zu hören sein.
- Bitte halte die Kamera auf Augenhöhe und filme dich nicht von unten.
- Sorge dafür, dass der Raum in dem du dich befindest ausreichend hellist (Licht an!) – aber achte darauf, dass du nicht gegen das Fenster filmst.
- Beginne das Video mit deiner kurzen Vorstellung: „Ich bin xx und bin xx Jahre alt und komme aus xx.……“. Im Anschluss schilderst du dein Anliegen.
- Das Video sendest du uns per xxx an xxx